Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Arbeitssicherheit van den Borg (nachfolgend „Dienstleister“) und dessen Auftraggebern über Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit, Schulung und Consulting geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  2. Leistungsbeschreibung
    Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit, insbesondere gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der DGUV Vorschriften sowie sonstiger relevanter Arbeitsschutzvorschriften. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

  3. Vertragsschluss
    Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots des Dienstleisters durch den Auftraggeber zustande oder durch Unterzeichnung der vom Dienstleister vorgelegten Vertragsunterlagen. Die Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der während der Vertragslaufzeit geltenden Vorschriften durchgeführt.

  4. Vergütung
    Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des individuell vereinbarten Stundensatzes bzw. Pauschalpreises. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Dienstleister ist berechtigt, die jeweiligen Preise maximal ein Mal pro Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Dienstleister in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

  5. Leistungszeit / Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Die vereinbarten Leistungen werden zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist erbracht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Unterlagen und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern.

  6. Zahlungsfristen und Verzug
    Die Rechnungen werden quartalsweise gestellt und sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
    Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.
    Im Falle des Verzugs des Kunden ist Arbeitssicherheit van den Borg zur Zurückhaltung der Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen werden während des Verzugs des Kunden nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.

  7. Qualitative Leistungsstörung
    Wird die Beratungs- und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Dienstleister dies zu vertreten, ist der Dienstleister verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber dem Dienstleister erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.
    Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Dienstleister zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzender, angemessener Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Dienstleister nur einen Anspruch auf die Vergütung der Anteile der vertragsgemäß erbrachten Leistungen.

  8. Haftung
    Der Dienstleister haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

  9. Urheberrecht / Nutzungsrechte
    Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Berichte, Konzepte und ähnliches verbleiben im Urheberrecht des Dienstleisters. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.

  10. Vertraulichkeit
    Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

  11. Vertragsdauer / Kündigung
    Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Eine ordentliche Kündigung ist bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  12. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters (Amtsgericht bzw. Landesgericht Kleve).

    Stand 11/2025